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Spezielles Setting bei Straffälligen

Straffällig gewordene Jugendliche und Erwachsene sollen durch unsere Arbeit eine realistische Chance zur (Wieder-)Eingliederung in unsere Gesellschaft erhalten. Das delinquente Verhalten ist oft, wie bei anderen manifesten Fehlverhalten, sichtbares Merkmal von Erziehungs- und Beziehungsmängeln der Herkunftsfamilie.

  • Koordination und Kooperation mit Vollzugsanstalt, Richter, (Jugend-)Gerichtshilfe, Bewährungshilfe und Staatsanwaltschaft
  • Kontaktaufnahme und Herstellung einer Kommunikationsebene zur Ursprungsfamilie und evtl. vorhandener Bezugspersonen des Klienten. Miteinbeziehung dieser Personen in den (Wieder-) Eingliederungsprozess des Klienten
  • Auswahl eines geeigneten sozialen Umfeldes unter besonderer Berücksichtigung des individuellen Lebenslaufes sowie der spezifischen Problematik des Klienten
  • Förderung von Fähigkeiten, Neigungen und Begabungen des Hilfeempfängers im schulischen und beruflichen Bereich (Schulabschluss, Ausbildungshilfen, Berufspraktika). Zielsetzung ist, den jungen Menschen an eine Arbeit heranzuführen, die ihm Spaß macht, die seinen Fähigkeiten entspricht und durch die er dringend erforderliche Erfolgserlebnisse im Alltag erfährt
  • Aufbau und Förderung von sozial-positiven Kontakten (lokaler Verein, Sportverein)
  • Bearbeitung der individuellen Problematik; Auseinandersetzung und Bewusstmachung der Zusammenhänge von illegalem Verhalten und Eigenverantwortung
  • Aufbau einer adäquaten Frustrationstoleranz und Abbau von Vermeidungs- und Fluchtverhalten; Entwicklung eines realitätsnahen Problem- und Konfliktlösungsverhaltens
  • Vorbereitung und Teilnahme an noch ausstehenden Gerichtsterminen und Verhandlungen
  • "Täter-Opfer-Ausgleich", Arbeit mit Rückfällen, wenn ein Problembewusstsein weiterhin erkennbar ist